Entwicklungsrichtlinien
Verbindliche Richtlinien für die Zusammenarbeit bei Design- und Entwicklungsprojekten | Stand: 14. März 2026
1. Präambel und Zweck
Diese Entwicklungsrichtlinien (nachfolgend „Richtlinien“) definieren die verbindlichen Regeln für die Zusammenarbeit zwischen der DESIGNSTUUV® Werbeagentur GmbH & Co. KG (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) bei der Durchführung von Design-, Entwicklungs- und Marketingprojekten.
Die Richtlinien dienen der transparenten Projektabwicklung, der Qualitätssicherung und der klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten. Sie sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gelten ergänzend zu den AGB, den Plattform-Nutzungsbedingungen sowie individuellen Projekt- oder Rahmenverträgen.
2. Projektbeauftragung und Leistungsumfang
2.1 Auftragserteilung
Aufträge können schriftlich, per E-Mail oder über die Freigabefunktionen des Portals erteilt werden. Mündliche Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bestätigt werden.
2.2 Leistungsbeschreibung und Briefing
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Briefing und/oder dem Projektvertrag. Die Agentur ist an die im Angebot beschriebene Leistung gebunden — nicht an darüber hinausgehende Erwartungen, mündliche Absprachen oder Annahmen des Auftraggebers, die nicht schriftlich fixiert wurden.
- Ein unvollständiges oder unklares Briefing geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur ist berechtigt, fehlende Informationen nach eigenem Ermessen zu ergänzen oder die Arbeit bis zur Klärung auszusetzen.
- Nachträgliche Änderungen des Briefings oder Leistungsumfangs gelten als Change Request (siehe Abschnitt 5).
2.3 Kostenvoranschläge und Schätzungen
Zeitschätzungen, Aufwandsschätzungen und Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindliche Prognosen auf Basis der zum Zeitpunkt der Schätzung vorliegenden Informationen.
- Sofern nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart, können die tatsächlichen Aufwände vom Kostenvoranschlag abweichen.
- Überschreitungen des Kostenvoranschlags um bis zu 15 % gelten als branchenüblich und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz.
- Bei absehbarer wesentlicher Überschreitung (> 15 %) informiert die Agentur den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Zulieferungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur rechtzeitig und vollständig bereitzustellen:
- Texte, Bilder, Logos, CI-Vorgaben und sonstige Inhalte in verwertbarer Qualität;
- technische Zugangsdaten (FTP, CMS, Hosting, Domain-Verwaltung, Analytics);
- Freigaben, Korrekturen und Feedback innerhalb der vereinbarten Fristen;
- Ansprechpartner, die zur Entscheidungsfindung befugt sind;
- Informationen über rechtliche Besonderheiten (Markenrechte, Lizenzen, Branchenvorschriften).
3.2 Rechtegarantie für zugelieferte Inhalte
Der Auftraggeber garantiert, dass er an sämtlichen zugelieferten Materialien (Texte, Bilder, Logos, Daten) die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und dass deren Verwendung durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte).
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Garantie resultieren, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
3.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber
- Verzögerungen bei der Zulieferung oder Freigabe führen zu einer entsprechenden Verschiebung aller nachgelagerten Termine und Meilensteine.
- Wartezeiten über 10 Werktage (ohne anderweitige Vereinbarung) berechtigen die Agentur, das Projekt zu pausieren. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit und kann zu Mehrkosten führen.
- Bei Wartezeiten über 30 Werktage ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung zu stellen und das Projekt als abgeschlossen zu betrachten.
4. Korrekturschleifen, Freigaben und Abnahme
4.1 Korrekturschleifen
Sofern nicht individuell anders vereinbart, umfasst jedes Projekt zwei (2) Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang:
- 1. Korrekturschleife: Grundlegende Anpassungen an Layout, Struktur und Inhalt nach Präsentation des Erstentwurfs.
- 2. Korrekturschleife: Feinanpassungen und finale Korrekturen auf Basis der Änderungen aus der ersten Runde.
Weitere Korrekturschleifen über die vereinbarte Anzahl hinaus werden nach Aufwand berechnet (aktueller Stundensatz gemäß gültigem Angebot oder Rahmenvertrag). Die Agentur informiert den Auftraggeber vor Beginn zusätzlicher Korrekturrunden über die voraussichtlichen Kosten.
4.2 Freigabe als Abnahme
- Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass das Werk den vertraglichen Anforderungen entspricht und er es als vertragsgerecht akzeptiert.
- Freigaben können im Portal (Freigabefunktion), per E-Mail oder schriftlich erteilt werden.
- Nach erteilter Freigabe sind Änderungswünsche Change Requests, die gesondert beauftragt und vergütet werden (siehe Abschnitt 5).
- Die Agentur haftet nicht für Fehler, Mängel oder Unstimmigkeiten in Werken, die vom Auftraggeber freigegeben wurden — es sei denn, der Mangel war bei zumutbarer Prüfung durch den Auftraggeber nicht erkennbar.
4.3 Konkludente Freigabe (Fiktive Abnahme)
Wird ein zur Freigabe vorgelegtes Werk vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen weder freigegeben noch mit konkreten Änderungswünschen zurückgewiesen, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt (fiktive Abnahme). Die Agentur weist auf diese Rechtsfolge in der Freigabeaufforderung hin.
4.4 Portal-Freigaben
Freigaben, die über die Freigabefunktion des Portals erteilt werden, werden mit Zeitstempel, Nutzername und IP-Adresse protokolliert und gelten als rechtsverbindliche elektronische Erklärung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass nur befugte Personen Freigaben erteilen.
5. Änderungswünsche (Change Requests)
Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang — ob vor, während oder nach der Freigabe — gelten als Change Request und erfordern eine gesonderte Beauftragung.
5.1 Verfahren
- Change Requests sind schriftlich (E-Mail genügt) an die Agentur zu richten.
- Die Agentur prüft die Machbarkeit und teilt dem Auftraggeber die voraussichtlichen Mehrkosten und Terminauswirkungen mit.
- Die Umsetzung beginnt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
- Change Requests können zu einer Anpassung des Gesamtprojektzeitplans führen.
5.2 Abgrenzung Korrektur vs. Change Request
- Korrektur: Änderung innerhalb des bestehenden Briefings und Leistungsumfangs (z.B. Farbanpassung, Textkorrektur, Layoutfeinschliff).
- Change Request: Änderung des Leistungsumfangs, des Briefings oder der Konzeption (z.B. neues Feature, zusätzliche Seite, Änderung der Zielgruppe, Technologiewechsel, nachträgliche Erweiterung des Funktionsumfangs).
Die Einstufung obliegt der Agentur nach billigem Ermessen. Im Zweifelsfall wird die Einstufung dem Auftraggeber mitgeteilt, bevor die Arbeit beginnt.
6. Zeitplanung, Termine und Lieferfristen
6.1 Termincharakter
Von der Agentur genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindliche Prognosen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine (gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB) vereinbart wurden.
6.2 Terminverschiebungen
Folgende Umstände führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Termine, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen:
- Verspätete Zulieferung von Inhalten oder Informationen durch den Auftraggeber;
- verspätete oder unvollständige Freigaben;
- nachträgliche Change Requests;
- zusätzliche Korrekturschleifen über das vereinbarte Mass hinaus;
- Höhere Gewalt (siehe Nutzungsbedingungen, Abschnitt 6);
- Abhängigkeiten von Drittanbietern (Hosting-Provider, Domain-Registrar, Druckerei).
6.3 Priorisierung
Die Agentur bearbeitet Projekte in der Reihenfolge der Beauftragung und nach Absprache mit dem Auftraggeber. Express-Bearbeitungen können gegen Aufpreis vereinbart werden.
7. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalte
7.1 Urheberschaft
Alle von der Agentur erstellten Werke (Designs, Grafiken, Texte, Konzepte, Software, Programmcode, Fotografien, Illustrationen) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urhebern.
7.2 Nutzungsrechteübertragung
- Der Auftraggeber erhält die im Angebot/Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei der Agentur.
- Die volle Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht ein, das bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen automatisch erlischt.
7.3 Eigentumsvorbehalt an Entwürfen
Nicht freigegebene Entwürfe, Zwischenergebnisse und verworfene Varianten verbleiben im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Herausgabe nicht freigegebener Entwürfe, auch nicht nach Beendigung des Auftrags.
7.4 Referenz- und Präsentationsrecht
Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu nutzen (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Projektabschluss erfolgen.
7.5 Open-Source und Drittanbieter-Lizenzen
Projekte können Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-Lizenzen enthalten (z.B. WordPress-Plugins, JavaScript-Bibliotheken, Stock-Fotos). Die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten zusätzlich. Die Agentur informiert den Auftraggeber auf Anfrage über eingesetzte Drittanbieter-Komponenten und deren Lizenzen.
8. Mängelgewährleistung und Nachbesserung
8.1 Mangelbegriff
Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk wesentlich von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht. Kein Mangel sind insbesondere:
- Abweichungen, die auf Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten des Auftraggebers beruhen, die nicht ausdrücklich als Zielplattform vereinbart wurden;
- subjektive Design- oder Geschmacksfragen, die nicht im Briefing festgelegt wurden;
- Funktionseinschränkungen durch Drittanbieter-Komponenten (z.B. Plugin-Updates, API-Änderungen);
- Fehler, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in das Werk nach Übergabe verursacht wurden;
- geringfügige Abweichungen in Farben, Schriften oder Layout zwischen Bildschirm- und Druckausgabe.
8.2 Mängelrüge und Fristen
- Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Abnahme/Freigabe schriftlich und mit konkreter Beschreibung gerügt werden.
- Nicht fristgerecht gerügte Mängel gelten als genehmigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme/Freigabe (Vergünstigte Frist gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB, zulässig im B2B-Bereich).
8.3 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung (mindestens zwei Nachbesserungsversuche). Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder — bei erheblichen Mängeln — Rücktritt verlangen.
8.4 Haftung nach Freigabe
Nach erteilter Freigabe (siehe Abschnitt 4.2) beschränkt sich die Gewährleistung auf versteckte Mängel, die bei zumutbarer Prüfung durch den Auftraggeber nicht erkennbar waren.
9. Haftungsabgrenzung und Verantwortlichkeiten
9.1 Keine Erfolgsgarantie
Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Garantie für:
- bestimmte Suchmaschinen-Rankings oder SEO-Positionen;
- bestimmte Besucherzahlen, Conversion-Raten oder Umsatzsteigerungen;
- den Erfolg von Werbe- oder Marketingkampagnen;
- die Erreichung bestimmter Geschäftsziele des Auftraggebers.
9.2 Inhaltsverantwortung
Für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtskonformität und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zugelieferten oder freigegebenen Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Preisangaben) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
- Produktbeschreibungen und Preisangaben in Online-Shops;
- rechtliche Angaben (Impressum, Datenschutz, AGB) der Kunden-Website;
- Werbeaussagen und deren Vereinbarkeit mit dem UWG;
- Marken- und Urheberrechte an zugelieferten Materialien;
- branchenspezifische Vorschriften (z.B. HWG, LMIV, PAngV).
9.3 Keine Rechtsberatung
Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Empfehlungen zu Impressum, Datenschutz, Cookie-Consent oder sonstigen rechtlichen Aspekten sind unverbindliche Hinweise und ersetzen nicht die Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtliche Anforderungen eigenverantwortlich zu prüfen.
9.4 Haftung nach Projektübergabe
Nach Übergabe eines Projekts (z.B. Website-Launch) endet die Verantwortung der Agentur für:
- Sicherheitsupdates und Patches (sofern kein Wartungsvertrag besteht);
- Kompatibilität mit künftigen Browser-/Betriebssystem-Versionen;
- Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte am übergebenen Werk;
- Datenverlust durch fehlende Backups des Auftraggebers;
- Schäden durch kompromittierte Zugangsdaten des Auftraggebers.
10. Abrechnung, Zahlung und Portal-Darstellung
10.1 Abrechnungsgrundlage
Maßgeblich für die Abrechnung sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Konditionen (Festpreis, Stundensatz, Pauschale) sowie die dem Auftraggeber zugestellten Original-Rechnungen. Im Portal angezeigte Stunden, Aufwände oder Kostenaufstellungen sind informatorisch und stellen keine Abrechnungsgrundlage dar (siehe auch Nutzungsbedingungen, Abschnitt 2).
10.2 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nicht individuell anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Agentur berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und Nutzungsrechte zu widerrufen (siehe Abschnitt 7.2).
10.3 Reklamationen zu Rechnungen
Einwände gegen Rechnungen müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Original-Rechnung (per E-Mail oder Post) schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen allein auf Basis der Portal-Darstellung sind nicht zulässig.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit im Entwicklungsprozess
11.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der Auftragsdurchführung und gemäß den Regelungen der Datenschutzerklärung.
11.2 Sofern die Agentur im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z.B. bei der Entwicklung von Webanwendungen mit Nutzerdaten), wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
11.3 Zugangsdaten, die der Auftraggeber für Projektzwecke bereitstellt (FTP, CMS, Hosting), werden vertraulich behandelt und nach Projektabschluss — sofern keine Wartungsvereinbarung besteht — gelöscht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Verhältnis zu individuellen Vereinbarungen: Individuelle Projekt- oder Rahmenverträge gehen diesen Richtlinien vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
12.2 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.3 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aurich, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.4 Änderungen: Die Agentur behält sich vor, diese Richtlinien mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Aktive Projekte werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Richtlinien abgewickelt, sofern nicht anders vereinbart.
12.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.